Neue Besucherregelungen ab 18. Dezember für die NÖ Kliniken und Pflegezentren

ST. PÖLTEN. Der Schutz der PatientInnen, BewohnerInnen und MitarbeiterInnen hat in den NÖ Kliniken und Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren höchste Priorität. Die Besucherregelungen werden entsprechend der jeweiligen Situation im Hinblick auf das Corona-Virus angepasst. Regelmäßige Besuche sind in der Weihnachtszeit wieder vermehrt möglich.

„Die Pandemie stellt uns alle seit knapp zwei Jahren vor enorme Herausforderungen in den verschiedensten Lebensbereichen. Uns ist bewusst, dass die sozialen Kontakte und der Austausch mit Angehörigen speziell für die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Pflegezentren ganz wesentlich sind und zum persönlichen Wohlbefinden beitragen. Auch für die Patientinnen und Patienten in den NÖ Kliniken haben Besuche, gerade in der Weihnachtszeit, eine besondere Bedeutung. Wir freuen uns deshalb sehr, dass Besuche unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen wieder vermehrt möglich sind“, betonen LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

In den NÖ Kliniken ist mit 18. Dezember 2021 der Besuch von einer Person pro Tag pro PatientIn erlaubt. Die Begleitung unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten und die Begleitung oder der Besuch Minderjähriger ist durch maximal zwei Personen möglich.

Weiters müssen BesucherInnen geimpft oder genesen sein und benötigen zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist (2G-Plus-Regel). Ausnahmen von dieser Regel betreffen Palliativ- und Hospizabteilungen sowie die Begleitung in kritischen Lebensereignissen und höchstens eine Person zur Begleitung zu einer Entbindung. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

In den NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren ist der Besuch von maximal 2 Personen pro BewohnerIn pro Tag möglich. Auch hier gilt die 2G-Plus-Regel mit Ausnahme des palliativen Settings und in kritischen Lebensereignissen. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Die aktuell gültigen Besucherregelungen finden Sie unter www.landesgesundheitsagentur.at

 

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