Verrechnung
Nach der Entlassung werden im Bedarfsfall von der Pflegegebührenverrechnung für stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten Rechnungen über gesetzliche Gebühren ausgestellt.
Die Krankenanstaltengebühren werden jährlich im Landesgesetzblatt kundgemacht.
Für weitere Fragen oder bei speziellen Punkten stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegegebührenverrechnung sehr gerne zur Verfügung.
Kontakt
Interim. Leitung
Brigitte Pöchhacker
Tel.: 02742/9004-14560 oder DW 34560