Patientenrechte

Jede ärztliche Behandlung darf nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Lediglich dann, wenn unaufschiebbare Maßnahmen (bei Lebensgefahr) gesetzt werden müssen und Ihre Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann (z. B. bei Bewusstlosigkeit), ist Ihre Zustimmung nicht erforderlich. (Daher wird im Klinikum im Voraus eine schriftliche Zustimmung eingeholt.)

Bevor Sie der ärztlichen Behandlung zustimmen, muss Sie der behandelnde Arzt über Folgendes informieren:

  • Ihren Gesundheitszustand,
  • die in Aussicht genommene Behandlung und
  • mögliche Komplikationen und Risiken.

Wird Ihre Verlegung in eine andere Abteilung oder in ein anderes Krankenhaus notwendig, sind Sie rechtzeitig über die Verlegung und deren Gründe zu informieren.

Sie haben auch das Recht, eine Behandlung abzulehnen und jederzeit Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus zu verlangen. Wenn Sie gegen den Rat des behandelnden Spitalsarztes das Krankenhaus verlassen, müssen Sie einen Revers unterschreiben, mit dem Sie die Verantwortung für Ihre Handlungsweise auf sich nehmen.