Entlassung

Eine Aufenthaltsbestätigung (mit Diagnose) zur Vorlage bei Ihrer Privatversicherung erhalten Sie nach Bedarf von der Stationsschwester bzw. dem Abteilungssekretariat. Eine eigene Abmeldung in der Verwaltung ist nicht nötig, da dies elektronisch durch die Station erfolgt.

Um in speziellen Fällen die Entlassung bestmöglich mit Patienten und Angehörigen planen zu können, steht Ihnen ein Team von Mitarbeitern zur Verfügung, die Sie in folgenden Punkten gerne beraten und unterstützen:

  • Information und Beratung bezüglich Versorgung von pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten nach der Krankenhausentlassung
  • Organisation aller versorgungsrelevanten Maßnahmen, wie z.B. Planung, Vorbereitung und Betreuung von Patientinnen und Patienten und Angehörigen betreffend der Entlassung, mit intensiven Organisations- und Pflegeaufwand
  • Organisation von Hauskrankenpflege/Heimhilfe/Essen auf Rädern/Hilfestellung im Haushalt
  • Antragstellung für Pflegegeld
  • Antragstellung zur Aufnahme in Pflegeheime
  • Kontakte und Vermittlung zu Ämtern und Behörden, Sachwalterschaften
  • Information/Antragstellung und teilweise Koordination von Erholungs-, Kur- und Rehabilitationsaufenthalten
  • Einladung zur Mutterberatung

Bei Problemstellungen, welche außerhalb dieser bereits erwähnten Schwerpunkte liegen, sind wir stets um konkrete Hilfeleistung bemüht.


Arztbrief

Nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus haben Sie die Wahl, den Arztbrief selbst zu erhalten oder dem einweisenden oder weiterbehandelnden Arzt schicken zu lassen. Der Arztbrief enthält die für die Weiterbehandlung erforderlichen Angaben.